Hier handelt es sich um ein sehr umfangreiches Thema, da man nicht über die Tauchtauglichkeit nach Ohroperationen sprechen kann, ohne auf die verschiedenen Techniken einzugehen. Aus diesem Grund taucht dieses Thema etwas tiefer in die HNO-Heilkunde ein.
Akute Trommelfellperforationen:
Wie schon in dem eigenen Kapitel (siehe akute Trommelfellverletzungen) hierzu erklärt, hängt die Dauer bis wieder eine Tauchtauglichkeit besteht entscheidend von der ursprünglichen Größe des Defekts ab und der Methode wie dieser Defekt behandelt wurde. Kleine Defekte können sich spontan verschleißen, größere Defekte müssen geschient werden oder gleich durch eine Tympanoplastik (siehe unten) versorgt werden. In der Regel sollte man drei Monate mit dem Tauchen warten, wenn das Ohr operativ verschlossen werden musste. Handelte es sich nur um eine kleine Verletzung kann man natürlich früher wieder tauchen.
Chronische Trommelfellverletzungen:
Bei diesen Erkrankungen muss dTympanoplastik Typ I:as Trommelfell immer operativ verschlossen werden. Es gibt verschiedene Operationstechniken, die abhängig von der Grunderkrankung verwendet werden. Man nennt eine Operationen am Trommelfell Tympanoplastik und teilt diese nach einem bekannten Otologen namens Wullstein ein.
| Tympanoplastik Typ I: | Liegt nur ein Defekt des Trommelfells vor und die Gehörknöchelchenkette ist intakt kann das Trommelfell durch ein Bindegewebe- oder Knorpeltransplantat von innen gedeckt werden. Dazu wird das Trommelfell durch den Gehörgang oder von retroaurikulär (von hinter dem Ohr) dargestellt, umgeschlagen und das Transplantat der Innenseite des Trommelfells aufgelegt. Das Trommelfell wird von außen mit einer Silikonfolie stabilisiert und der Gehörgang wird anschließend tamponiert. Nach drei Wochen wird die Tamponade und der Silikonstreifen entfernt. Jetzt sollte das Trommelfell verschlossen sein, aber es kommt gelegentlich vor, dass eine weitere Operation notwendig wird, v.a. wenn der Defekt sehr groß war. |
| Tympanoplastik Typ II: | Es liegt nicht nur ein Trommelfelldefekt vor, sondern auch eine Unterbrechung der Gehörknöchelchenkette. Bei dieser Art von Operation wird das Trommelfell in obengenannter Art geschient, jedoch die Gehörknöchelchenkette durch körpereigenes und körperfremdes Material rekonstruiert. |
| Tympanoplastik Typ III: | Hierbei handelt es sich um eine sehr häufig eingesetzte Methode, die verwendet wird wenn die Gehörknöchelchen z.T. oder ganz zerstört wurden. Man verschließt das Trommelfell in obengenannter Weise und setzt eine Prothese zwischen Trommelfell und Rest der Gehörknöchelchen. Diese Prothese kann aus körpereigenen Knochen bestehen, oder aber meistens aus Materialien wie Gold oder Titan. Man spricht von PORP (partial ossicular replacement prothesis), wenn noch ein Teil der Gehörknöchelchen vorhanden ist oder von einer TORP (total ossicular replacement prothesis) wenn alle Gehörknöchelchen ersetzt wurden. In letzterem Fall wird die Prothese direkt auf die ovale Fußplatte aufgesetzt, die sehr empfindlich ist. Die resultierenden Hörergebnisse sind nach solchen Operationen gut. |
| Tympanoplastik Typ IV: | Diese Methode wird heute fast nicht mehr verwendet. Man setzt das Trommelfell direkt auf das ovale Fenster auf und verliert hierdurch die Schallverstärkung durch das Trommelfell und die Gehörknöchelchen. |
| Tymapnoplastik Typ V: | Auch diese Methode findet heute fast keine Anwendung mehr. Man verschließt das Trommelfell und legt ein Fenster in den Bogengang an, über den der Schall übertragen wird. |
Um sich die Größe der Prothesen, die bei der Mittelohrchirugie zur Anwendung kommen, vor Augen zu führen, sollte man sich folgendes Bild einmal anschauen. Tauchtauglichkeit nach Operationen am Trommelfell:
Nach jeder Operation am Trommelfell gilt ein absolutes Tauchverbot von drei Monaten. Anschließend muss ein HNO-Arzt das Trommelfell und die Paukenbelüftung beurteilen. Sind diese Kriterien erfüllt, gelten folgende Richtlinien.
Keine Einschränkung der Tauchtauglichkeit besteht bei:
Eine relative Einschränkung der Tauchtauglichkeit besteht nach Böhm (Handbuch für Tauch- und Hyperbarmedizin):
Im Manual der Deutschen, Österreichischen und Schweizer Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin wurde ein hiervon abweichender Konsens gefunden:
Absolutes Tauchverbot:
Ich teile die Meinung Dr. Böhms und R. Dielers und sehe auch nur eine relative Einschränkung der Tauchtauglichkeit bei den Tympanoplastiken Typ III (TORP), IV und V. Man muss aber den OP-Bericht zur Hand haben und den Taucher genau über Risiken und Folgen aufklären (in schriftlicher Form).
Welche Risiken bestehen nach einer Tympanoplastik?
Zunächst besteht das Risiko, dass es zu einer erneuten Trommelfellverletzung kommt. Wie im Kapitel akute Trommelfelverletzungen schon beschrieben kann es dann zu Drehschwindel und Panikreaktionen kommen, mit dem Risiko eines Lungenbarotraumas.
Ein weiteres Risiko besteht in der Verletzung der Gehörknöchelchen und v.a. der Fußplatte, die den Abschluss zum Innenohr darstellt. Bei einer Zerstörung dieser Fußplatte kommt es auf jeden Fall zu Drehschwindel. Aber vor allem kommt es zu einem Austreten von Perilymphe und damit zu einer Zerstörung des Innenohrs. Die Folge könnte eine komplette Ertaubung sein! Aus diesem Grund muss man sich die Tauchtauglichkeit nach solchen Operationen gut durch den Kopf gehen lassen.
Operationen im Bereich des Steigbügels bei Otosklerose (Stapesplastik):
Bei der Otosklerose handelt es sich um eine Verknöcherung der Steigbügelfußplatte. Es resultiert eine zunehmende Schwerhörigkeit, da die Schallverstärkung des Trommelfells und der Gehörknöchelchen komplett verloren gehen kann.
(Mit freundlicher Genehmigung von Prof. Timothy C. Hain, Northwestern University, Chigago, USA)
Diese Schalleitungsstörung kann operativ überbrückt werden. Man Entfernt den Steigbügel und setzt eine Prothese in die Fußplatte ein, nachdem diese perforiert wurde. Die Prothese überträgt den Schall vom Amboß auf das Innenohr, da die Prothese in das Innenohr hineinragt. Die Perforation wird intraoperativ mit Bindegewebe abgedichtet und stellt in der Regel nach der Operation keine Schwierigkeiten mehr dar.
Die Probleme beim Tauchen bestehen darin, dass es beim Tauchen durch die großen Druckunterschiede zu extremen Trommelfellbewegungen kommen kann. Es wäre denkbar, dass die Prothese aus dem Innenohr gehebelt wird und Perilymphe austreten kann. Hierdurch entstände Drehschwindel und es bestünde die Gefahr einer Ertaubung.
Aus diesem Grund wurde bis vor wenigen Jahren das Tauchen nach einer Stapesplastik nicht gestattet. Neue Studien haben jedoch gezeigt, dass es bei Tauchern und Fallschirmspringern nach Stapesplastik-Operationen nicht zu einer Innenohrschädigung kam, so dass man im aktuellen Manual der deutschsprachigen Tauchmedizingesellschaften nur noch eine relative Einschränkung der Tauchtauglichkeit nach Stapesplastik empfiehlt.
Zum Thema Tauchen nach Stapesplastik ist ein sehr schönes Kapitel in unserem neuen Buch „Tauchmedizin aktuell“ von Prof. Dr. J. Strutz aus Regensburg veröffentlicht.