Operationen an der Rundfenstermembran

Tauchen nach Abdichtung der Rundfenstermembran

Nach einem Innenohr-Barotrauma wird gelegentlich eine Operation zur Abdichtung der Rundfenstermembran durchgeführt. Da es durch eine Ruptur der runden oder ovalen Fenstermembran zum Austritt von Perilymphe (der Flüssigkeit im Innenohr) kommen kann, wird nicht nur bei Tauchern sondern auch bei Patienten mit akuter Ertaubung mit und ohne Schwindel oder bei anderen Zuständen bei denen man ein Loch in der Rundfenstermembran vermutet, die Membran operativ verschlossen.

Dabei wird das Trommelfell durch den Gehörgang dargestellt und durch einen Schnitt der Gehörgangshaut und Präparation eines Haut/Trommelfelllappens das Trommelfell umgeklappt, so dass man freie Sicht auf die Rundfensternische und die Fußplatte des ovalen Fensters erhält. Stellt man an diesen Stellen einen Austritt von Flüssigkeit fest, so ist der Verdacht einer Ruptur der Rund- bzw. ovalen Fenstermembran gesichert. Da man diese Bereiche aber nicht sicher beurteilen kann, da sie nicht komplett einsehbar sind, kann man sich meist nur indirekt äußern, indem man an der Gehörknöchelchen bewegt und schaut ob es zu einem Flüssigkeitsaustritt in diesem Bereich kommt. Da es aber bei einer Operation immer auch zu kleinen Blutungen kommt oder Flüssigkeit von der Betäubung im Ohr vorliegen kann, weiß man selten gemau, ob Perilymphe oder andere Gewebeflüssigkeit vorliegt.

Deshalb wird immer eine Abdichtung der Rundfenstermembran durchgeführt, damit man im Zweifel keine Ruptur unbehandelt lässt. Außerdem gibt es Rupturen, die sich immer wieder verschließen und öffnen, so dass während der OP nie sicher gesagt werden kann, ob die Rundfenstermembran dicht ist. Man nimmt etwas Bindegewebe und dichtet damit die Rundfensternische ab.

Früher war man sehr zurückhaltend, was die Tauchtauglichkeit nach einer Operation der Rundfenstermembran angeht oder auch nach einem Barotrauma des Innenohrs ohne operative Deckung. Man stellte keine Tauchtauglichkeit aus, da man befürchtete, dass es bei Menschen, die schon einmal eine Ruptur der Rundfenstermembran hatten, eine anatomische Variante gäbe die zu einer Verletzung der Rundfenstermembran neigt (z.B. einen sehr weiten Ductus perilymphaticus). Da viele Taucher jedoch trotzdem weiter tauchten und keine weiteren Verletzungen im Bereich der Rundfenstermembran erlitten, beurteilt man die Tauchtauglichkeit heute großzügiger.

Man muss unterscheiden, ob es zu einer kompletten Ertaubung auf einer Seite kam oder ob geringgradigere Hörverluste vorliegen. Ist der Hörverlust geringer ausgeprägt, würde eine erneute Ruptur der Rundfenstermembran eine andere Auswirkung haben, als bei einer Person, die einseitig taub ist und durch einen Tauchunfall das letzte verbleibende Hörvermögen verlieren würde. Deshalb ist die Beurteilung der Tauchtauglichkeit nach Operationen an der runden oder ovalen Fenstermembran immer eine Einzelfallentscheidung, die durch einen tauchmedizinisch erfahrenen HNO-Arzt erfolgen sollte.