Trommelfellnarben
Trommelfellnarben können verschiedene Ursachen haben: durchgemachte Mittelohrentzündungen, traumatische Trommelfellverletzungen (z.B. durch das Tauchen oder einen Schlag auf das Ohr), Operationen in der Vergangenheit, chronische Tubenbelüftungsstörungen, Knocheneiterungen (Otitis media chronica epitympanalis) und vieles mehr.
Für die Beurteilung der Tauchtauglichkeit ist es entscheidend, ob das Trommelfell den Druckschwankungen, die beim Tauchen auftreten können, standhält. Diese Frage ist nicht immer leicht zu entscheiden und sollte deshalb durch einen HNO-Arzt beantwortet werden, der möglichst auch über tauchmedizinische Kenntnisse verfügt.
Das Trommelfell wird mikroskopisch und/oder endoskopisch genau inspiziert und man lässt den Taucher ein Valsalva- oder Toynbee-Manöver durchführen. Es kommt jedoch bei ca. 30% der Patienten nicht zu einer sichtbaren Trommelfellbewegung. Man kann also aufgrund der mangelnden Trommelfellbeweglichkeit noch nicht darauf schließen, dass ein Tauchverbot besteht. Mit Hilfe einer Tympanometrie kann durch einen kurzen Test die Compliance des Trommelfells beurteilt werden. Durch Beschallen des Ohres mit einem Prüfton bei unterschiedlichen Druckverhältnissen im Gehörgang, können Rückschlüsse über die Trommelfellbeweglichkeit und die Belüftung der Pauke gezogen werden.
Das Problem dieser Testverfahren besteht darin, dass sie normal ausfallen können und der Taucher trotzdem über eine behinderte Paukenbelüftung klagt. Manchmal kann man dieses Problem nicht anders bewältigen, als dass man den Taucher einen Probetauchgang in der Druckkammer oder im Schwimmbad durchführen lässt.
Manche Erkrankungen wie ein Loch im Trommelfell oder ein Adäsivprozeß (wenn das Trommelfell durch eine chronische Tubenbelüftungsstörung durch den Unterdruck in der Pauke an die mediale Paukenwand „geklebt“ ist) schließen eine Tauchtauglichkeit von vorne aus. Schwieriger sind grenzwertige Befunde wie z.B. atrophe Narben.
Bei den atrophen Narben handelt es sich um Schwachstellen des Trommelfells, bei denen ein Defekt durch ein minderwertiges Bindegewebe ersetzt wurde, so dass das Trommelfell an dieser Stelle instabil ist. Es kommt auch vor, dass durch einen chronischen Unterdruck im Mittelohr das komplette Trommelfell atroph wird. Es kommt dann manchmal vor, dass selbst beim Schnäuzen ein Loch im Trommelfell entstehen kann.
Man kann keine verbindliche Aussagen treffen, mit welchem Befund man Tauchen darf oder besser ein Tauchverbot ausgesprochen wird. Ich empfehle deshalb die Vorstellung beim Spezialisten.
Kommt es zu einem Einriss des Trommelfells dringt Wasser aus dem Gehörgang in das Mittelohr ein. Hierdurch wird das Gleichgewichtsorgan einseitig stimuliert. Es können Drehschwindel, Übelkeit und Erbrechen sowie eine Orientierungslosigkeit auftreten. Diese Symptome können den Taucher zu Panikreaktionen veranlassen, so dass die Gefahr eines unkontrollierten Notaufstiegs mit anschließendem Lungenbarotrauma besteht. Konsequent weitergedacht besteht dann, bei Auftreten einer Gasembolie, die Gefahr einer zentralen arteriellen Embolie, die zum Tod führen kann.
Aber auch wenn der Trommelfelleinriss „nur“ zu einer Verletzung des Trommelfells führt, ist zumindest der Tauchurlaub beendet. Je nach Ausprägung des Befundes ist die Tauchtauglichkeit auf längere Sicht oder schlimmstenfalls für immer aufgehoben. Deshalb sollte bei der Tauchtauglichkeitsuntersuchung eine gründliche Ohrinspektion stattfinden.