Tauchen mit Schwerhörigkeit oder Taubheit

Taubheit:

Ist ein Patient vollständig ertaubt, stellt dieser Zustand weniger ein medizinisches Problem als ein organisatorisches Problem dar. Ist es dem Tauchlehrer möglich eine suffiziente Ausbildung durchzuführen (z.B. durch Gebärdensprache) steht dem Tauchen nichts im Wege. Da unter Wasser der Schall wesentlich schneller (ca. 4,5 fach) fortgeleitet wird und so kein Richtungshören möglich ist, können auch Normalhörende das Hörvermögen nur bedingt gebrauchen. Es muss beim Tauchen jedoch beachtet werden, dass man gewisse Regeln einhält: ein Normalhörender muss die Tauchgruppe begleiten, da er Gefahren zumindest wahrnehmen kann und es müssen optische Warnmittel mitgeführt werden.

Cochlea Implants:

Man kann heute Ertaubte mittels eines Innenohrhörgeräts (genannt Cochlea Implant) versorgen. Diese Hörgeräte erlauben akustische Wahrnehmungen bis hin zum Sprachverständnis. Man darf dieses Hören jedoch nicht mit unserer Schallwahrnehmung gleichsetzen, da das menschliche Gehör wesentlich mehr leisten kann, als man heutzutage noch mit Cochlea Implants erreichen kann. Technisch wird ein Stimulationsdraht in die Cochlea eingeführt, der den Hörnerv elektrisch stimuliert. Das Gerät zur Stimulation sitzt zum Teil unter der Haut hinter dem Ohr und wird zum Teil auf der Haut außen getragen. Da es viele verschiedene Hersteller gibt, kann an dieser Stelle keine allgemein gültige Aussage zur Tauchtauglichkeit von Cochlea-Implant Trägern geben.

Schwerhörigkeit:

Ein anderes Problem stellt die Schwerhörigkeit dar. Anders als bei den Ertaubten kann hier noch Hörvermögen verloren gehen. Aus diesem Grund ist die Tauchtauglichkeit strenger zu beurteilen. Einseitig Ertaubte haben zum Beispiel eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 10%. Käme es durch einen Tauchunfall zu einem Verlust des Hörvermögens der gesunden Seite, läge nun eine komplette Ertaubung vor, so dass eine Erminderung der Erwerbsfähigkeit von 80 % vorliegt. Das ist ein riesiger Unterschied! Aus diesem Grund ist eine Tauchtauglichkeit bei einseitig Ertaubten sehr zurückhaltend zu erteilen und der Taucher im vollen Umfang auf die Risiken hinzuweisen.

Bei beidseitiger Schwerhörigkeit führt ein Verlust des Hörvermögens einer Seite zwar ebenfalls zu einer Verschlechterung des Gesamthörvermögens, jedoch ist die Relation eine andere. Man darf nicht vergessen, dass das Risiko einer einseitigen Ertaubung durch ein Barotrauma des Innenohrs oder eine Dekompressionserkrankung des Innenohrs als gering einzuschätzen ist. Aus diesem Grund kann die Tauchtauglichkeit bei beidseitiger Schwerhörigkeit großzügiger erteilt werden. Es besteht aber ein Restrisiko für eine deutliche Reduktion der Lebensqualität, wenn es zu einem Hörverlust einer Seite kommt.

Hörgeräteträger:

In den meisten Fällen tragen Patienten ein Hörgerät, das abgenommen werden kann. Es gibt verschiedene Typen, die entweder hinter dem Ohr, auf dem Brillengestell oder im Ohr Platz finden und den Schall verstärken und durch ein Ohrpaßstück im Gehörgang dem Trommelfell zuführen. Diese Patienten können ihr Hörgerät während des Tauchens abnehmen und ohne Einschränkungen tauchen. Durch das Tragen des Hörgeräts kommt es häufiger zu Gehörgangsentzündungen, die aber nicht anders zu behandeln sind als bei Patienten ohne Hörgerät auch.

Patienten mit Hörgeräten, die im Körper eingesetzt werden, unterliegen anderen Regeln. Genau wie bei Trägern von Cochlea Implants kann keine allgemein gültige Aussage getroffen werden, und man muss einen HNO-Arzt mit tauchmedizinischen Kenntnissen und den Hersteller zu Rate ziehen.